Einzel-, Paar- und Familienberatung. Digital und deutschlandweit.

Familienpsychologische Gutachten – Vorbereitung und Begleitung (Teil 1)

Seit Jahren arbeite ich u.a. mit dem Team von Kind und Recht hochspezialisiert im Kindschaftsrecht zusammen. Umgang und Sorge sind neben den finanziellen Fragen, Themen, die jedes Elternpaar beschäftigt, sobald es zu einer Trennung kommt. Die Fälle, die wir begleiten, sind häufig hochstrittig und sehr emotional. Unser Ansatz neben der juristischen Begleitung auch die Vielzahl weiterer Themen (Entwicklungsfragen der Kinder, Kommunikation mit dem sogenannten Helfersystem, Begleitung auf und während einer Begutachtung usw.) aufzufangen, setzt für uns einen Standard, der in der Ganzheitlichkeit im Familienrecht so bislang kaum zu finden ist. Wir möchten mit unserer Arbeit die Gestaltung und Entwicklung der sich neusortierenden Elternebene begleiten. Uns liegt die Entlastung im Konflikt sowie die kindliche Perspektive in den Trennungsfällen sehr am Herzen.

Ich habe mir in Zusammenarbeit mit meinen Teamkolleginnen, Linda Büchner* und Ramona Freitag, das Thema „Begleitung vor, während und nach einer familienpsychologischen Begutachtung“ vorgenommen und für Sie, liebe_r Leser_innen, Schritt für Schritt aufbereitet. Auf meiner Seite finden Sie meinen Bereich in diesem Themenfeld. Auf der Seite von Kind und Recht finden Sie den Bereich von Frau Büchner* als Juristin, und von Frau Freitag als Rechtsfachwirtin.

Entstanden ist ein umfangreicher Überblick über diesen Teil unseres Tagesgeschäftes.
Zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen, wenn Sie tiefergehende Fragestellungen haben und ein Expertenteam zu diesem Thema an Ihrer Seite brauchen.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen des ersten Artikels!

Begutachtung im Kindschaftsrecht: Fluch oder Segen?

Gemessen an den ersten Kontaktmomenten mit Klient_innen, die ich auf die Begutachtung vorbereite, würde die Frage für mich anders lauten: Was müsste passieren, damit das Gutachten für Sie zum Segen wird?

Viele Elternteile, die sich auf eine Begutachtung einlassen müssen, sehen vor ihrem geistigen Auge Fragen auf sich zukommen, die ihre Integrität und Kongruenz als Elternteile eines oder mehrerer Kinder unter die Lupe nehmen. Häufig tauchen Gefühle von Unzulänglichkeit, Entwertung der eigenen Fähigkeiten oder schlichtweg auch Angst davor, was das andere Elternteil erzählen wird, auf.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen, die Sie vielleicht von einer anstehenden Begutachtung betroffen sind, ein paar Dinge ans Herz legen:

  • Gutachter_innen sind nicht dafür da, die Wahrheit herauszufinden, sondern festzustellen, auf welchem Niveau Elternteile in der Lage sind, ihre Kinder in ihren Bedürfnissen zu erfassen und das andere Elternteil im Leben des Kindes SEIN lassen zu können.
  • Seien sie achtsam im Umgang mit Erfahrungsberichten anderer betroffener Elternteile. Jede Geschichte ist anders. Jedes Elternteil ist anders. Jede Paarbeziehung ist anders. Jede Trennung ist anders. Jedes Kind ist anders. Ihre Geschichte hat nichts mit der Geschichte von anderen zu tun.
  • Vertrauen Sie in Ihre Beziehung zu Ihrem Kind oder Ihren Kindern. Es geht niemals – auch nicht in einem Gutachten (!) – darum, das perfekte, nie meckernde und stets bestens vorbereitende Elternteil zu kristallisieren. Das anordnende Gericht braucht eine fundierte Grundlage für die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Kind. Fundiert heißt durch einen Facharzt (Psychiater) oder einen Therapeuten (Psychologen).

Lesen Sie auch gern hier noch einmal, was unsere Juristin im Team dazu schreibt.

Gutachten als Chance

Ich komme zurück auf meine Eingangsfrage: Was müsste passieren, damit das Gutachten für Sie zum Segen wird?

Vielleicht beantworten Sie die Frage damit, dass Sie nach Begutachtung festgestellt wissen wollen, dass Sie keine psychische Erkrankung haben, so wie es das andere Elternteil immer behauptet.

Vielleicht wollen Sie einfach festgestellt wissen, dass Sie erziehungsfähig sind, trotzdem Sie eine andere Einstellung zum Thema Erziehung haben als das andere Elternteil.

Vielleicht wollen Sie aber auch einfach mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen dürfen und nicht mehr durch Pauschalbehauptungen, dass es dem Kind nicht gut tun würde, mehr Zeit mit Ihnen zu verbringen, daran gehindert werden. Ein_e Gutachter_in würde möglicherweise ein für alle mal feststellen, dass gemeinsame Kinder in beiden Haushalten gut begleitet werden können.

Sich das klar zu machen, ist ein Perspektivwechsel, der Handlungsfähigkeit nach sich zieht. Handlungsfähig zu sein, bedeutet die Kontrolle und Verantwortung für die Situation zu übernehmen. Mit Blick auf eine bevorstehende Begutachtung bedeutet dies in eine gute Vorbereitung einzutauchen.

Mit dem Thema der Vorbereitung auf ein familienpsychiatrischen/-psychologisches Gutachten beschäftigen wir uns im nächsten Beitrag. Ob mit oder ohne Unterstützung, es gibt auch einiges, was Sie dazu beitragen können, um sich auf ein Gutachten einzustimmen. 

Auch hier noch einmal ein sehr lesenswerter Text von Frau Büchner* aus ihrer juristischen Sicht.

Fazit:

Möglichst druckfrei und fokussiert durch eine Begutachtung zu gehen, ist eine Frage der Haltung. Es geht darum, einer dritten, fachkundigen Person einen Einblick in die familiären Beziehungen und Bindungen zu gewähren und ein Gefühl dafür zu bekommen, auf welchem Level es Elternteile schaffen, eigene Befindlichkeiten von den tatsächlichen Bedürfnissen eines Kindes zu trennen. 

Schön, dass Sie uns bis hierin im Lesen begleitet haben. Im nächsten Teil unserer Reihe beschäftigen wir uns mit der Frage der Vorbereitung und gucken wieder aus verschiedenen Richtungen darauf. 

*Zwischenzeitlich hat Frau Büchner das Team von Kind und Recht verlassen. Frau Otto hat hier den juristischen Teil rund um das Thema Gutachten übernommen.